10. November 2013

Dieses Thema hat alltägliche Konjunktur und es bleibt seit Jahren politisch ungelöst. Es wird verdrängt, es wird ignoriert, es wird oft und vor allem aus politischer Seite relativiert, verneint, schlimmstenfalls “dumm geschwätzt”.

Die Rede ist vom Problem der Sprachenverständigung in unserem Gesundheits- und nicht minder im hiesigen Sozialwesen.

Sporadisch finden sich ‘Briefe an die Redaktion’ in der nationalen Presse, Beiträge in den ‘Social Media’ auf dem Internet, aber viel Bewegung kommt nicht in dieses brisante Dossier. Vor allem die politischen Entscheidungsträger der letzten Jahre haben wenig bis gar nichts in dieser Problematik unternehmen wollen, und dürfen sich heute verantwortlich zeichnen für den angestauten Frust in der Bevölkerung und den vergifteten Arbeitsverhältnissen gerade im Gesundheits- und Sozialwesen dieses Landes.

Dabei gibt es Möglichkeiten zu handeln und Lösungen zu finden, und dies ganz und gar ideologiefrei und unparteilich.

Wir denken:

1) an die Festlegung einer gesetzlich verankerten Hauptsprache in unserem Gesundheits- und Sozialwesen, die von allen Arbeitnehmern beherrscht werden muss und welche bei Bedarf gesprochen werden muss, beispielsweise wenn der Patient, der Gesprächspartner dies auf seine Anfrage hin wünscht.

2) Die Einrichtung von Übersetzerdiensten welche verbleibende Sprachdifferenzen überbrücken helfen können. Dies könnte über telefonische Hotlines geschehen, bei der Simultanübersetzung zum Einsatz kommen könnte.

3) Zudem sollte eine telefonische Kontaktnummer bei den zuständigen Gesundheits- und Familienministerien eingerichtet werden, bei der Zuwiderhandlungen gegen die Einhaltung der gesetzlichen Sprachregelungen im Gesundheitswesen gemeldet werden könnten. Die betroffenen Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesen müssten dann aufgrund von Rückmeldungen des treuhänderischen Ministeriums aufzeigen wie sie die gesetzliche vorgeschriebene Sprachenregelung konkret umsetzen wollen und zu gegebenem Zeitpunkt aufweisen wie dies bewerkstelligt wurde.

4) Die Zulassung auf den nationalen Arbeitsmarkt für Personal das im Gesundheits- und Sozialwesen tätig ist oder tätig werden will müsste gekoppelt sein an die Hinterlegung von Zertifikaten des Besuches von Sprachenkursen, sowie des erfolgreichen Bestehens genau desselben Sprachentests der zur Erlangung der Nationalität eingefordert wird.

Die APO der PID weist daraufhin, dass in den besagten Gesundheits- und Sozialwesen sich mittlerweile Sprachenprobleme angehäuft haben welche die Zufriedenheit des Personals tiefgreifend negativ beeinflusst haben, aber gravierender noch die Kunden / Patienten in einem Maße frustriert haben, so dass mehr denn je politischer Handlungsbedarf besteht.

Genau wie in anderen, größeren Ländern in Europa muss es geregelte Sprachenverhältnisse geben, in denen sowohl Mitarbeiter als auch Patienten unseres Gesundheits- und Sozialwesens sich in ihren jeweiligen Muttersprachen ausdrücken können, und im Zweifelsfalle muss die Sprache der Wahl in Konversationen, beruflichen Austauschgesprächen und ganz wichtig in professionnellen Erörterungen jene dieses Landes sein und bleiben.

Eine Hegemonisierung von Fremdsprachen wie sie sich in den letzten Jahren in unserem Gesundheits- und Sozialwesen, auch aufgrund eines anspruchslosen wenn nicht gar primitiven politischen “Laisser Faire” hat einschleichen können, ist mit Sicherheit explosiv und wird die besorgniserregenden sozio-professionnellen Verhältnisse in unserem nationalen Gesundheits- und Sozialwesen noch weiter zerrütten.

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